Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2019

Arbeitszeugnis – „Formulierungshoheit“ beim Mitarbeiter

Insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nach Kündigungen wird vielfach hinsichtlich des dem Arbeitnehmer auszustellenden Zeugnisses vereinbart, dass dieser einen Entwurf einreichen kann. In einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28.01.2019 – 8 Ta 396/18 – ging es um einen Vergleich, nachdem das Zeugnis nach Maßgabe eines Entwurfs des Arbeitnehmers zu erstellen war und nur aus wichtigem Grund hiervon abgewichen werden konnte. Das Landesarbeitsgericht äußerte, in einen solchen Fall hätten die Parteien die grundsätzliche Formulierungshoheit des Arbeitgebers maßgeblich eingeschränkt und diese dem Arbeitnehmer übertragen. Es liege deshalb an ihm zu entscheiden, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben wolle. (HHo/05.2019)