Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2013
Arbeitszeugnis: Zusenden oder Abholen?
Man kann über alles streiten, auch darüber, ob das Arbeitszeugnis abzuholen oder zuzusenden ist. Dazu das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 06.02.2013 – 10 Ta 31/13 -: Ein Arbeitnehmer muss sein Arbeitszeugnis im Unternehmen abholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Ein solcher Umstand ist sicherlich die (sehr) weite Entfernung zwischen Wohnort des Arbeitnehmers und dem Standort des Unternehmens (HHo/04.2013).
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