Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2018
Arztbesuch während der Arbeitszeit
Einen nicht seltenen Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 08.02.2018 – 7 Sa 256/17 – zu entscheiden. Es ging um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt gehen darf. Vorliegend nahm ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag von 10:15 bis 11:45 Uhr einen Arzttermin wahr und beanspruchte dafür eine Gutschrift von 1,5 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto, was der Arbeitgeber ablehnte. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer versuchen, Arbeitsversäumnisse durch einen Arztbesuch zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn der Arzt einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Behandlung in seine Praxis einbestellt. Allerdings gilt das Arbeitsversäumnis als entschuldigt, wenn der Arzt auf Terminwünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen kann oder will, was wohl meistens der Fall ist. So lag es auch in dem vom Gericht entschiedenen Fall, so dass dem Arbeitnehmer 1,5 Stunden gutzuschreiben waren. (HHo/05.2018)
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