Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2023

Auslandsarbeit auf Weisung des Arbeitgebers?

Ein Pilot war an einem Flughafen in Deutschland stationiert. Sein Arbeitsvertrag sieht vor, dass er auch an anderen Orten stationiert werden könne. Nachdem der Arbeitgeber, eine ausländische Fluggesellschaft, entschieden hat, den Stationierungsort in Deutschland aufzugeben, versetzte sie den Piloten an einen Stationierungsort im Ausland. Dem widersprach der Pilot, u. a. mit dem Argument, das Weisungsrecht des Arbeitgebers erfasse nicht die Versetzung ins Ausland. Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 30.11.2022 – 5 AZR 336/21 – im Sinne des Arbeitgebers. Er könne aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort im Ausland zu arbeiten, es sei denn, im Arbeitsvertrag sei etwas anderes vereinbart oder es ergebe sich aus anderen Umständen eine entsprechende Vereinbarung. Allerdings habe der Arbeitgeber bei Ausübung des Weisungsrechts billiges Ermessen walten zu lassen, dass heißt, bei seiner Entscheidung auch die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. (HHo/01.2023)