Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2014

Ausschluss von Vergünstigungen wegen sexueller Ausrichtung – rechtswidrig

Ein Angestellter einer französischen Bank fühlte sich durch einen Tarifvertrag diskriminiert, der Arbeitnehmern aus Anlass ihrer Eheschließung Sonderurlaubstage und eine Gehaltsprämie gewährte. Der Angestellte hatte einen sog. „Solidaritätspakt“ mit einem Partner gleichen Geschlechts vereinbart, weil seinerzeit die Ehe nach französischem Recht Paaren unterschiedlichen Geschlechts vorbehalten war. Auf Anfrage des Cour de cassation stellte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.12.2013 – C-267/12 – Hay – fest, dass die angefochtene Bestimmung des Tarifvertrags, die Vergünstigungen nur im Falle einer „konventionellen Eheschließung“ vorsieht, mit dem Recht der europäischen Union nicht in Einklang steht (HHo/01.2014).