Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2022

Ausstempeln bei Raucherpause

Eine in einem Jobcenter tätige Arbeitsvermittlerin war starke Raucherin. In diesem galt eine Regelung, nach der die Arbeitszeit bei jedem Betreten und Verlassen des Dienstgebäudes sowie Pausen (Raucherpausen, Pausen in der Kantine, in Sozialräumen oder am Arbeitsplatz) zu erfassen sind. Die Vorgesetzte der Arbeitsvermittlerin stellte eine Vielzahl von unterlassenen Buchungen von Raucherpausen fest. Nachdem die Arbeitsvermittlerin zu einer Stellungnahme aufgefordert und der Personalrat beteiligt worden war, sprach der Arbeitgeber die fristlose und vorsorglich auch die ordentliche Kündigung aus. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht am 03.05.2022 – 1 Sa 18/21 – urteilte. Die Kündigung sei als verhaltensbedingte Kündigung wegen beharrlicher Verstöße gegen Dokumentationspflichten und daraus folgenden Arbeitszeitbetrugs gerechtfertigt. (HHo/11.2022)