Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2012

Azubi: Kündigung vor Ausbildungsbeginn wegen Schulden

Ein Kreditinstitut hatte bereits vor Ausbildungsbeginn erfahren, dass die – künftige – Auszubildende rund € 12.800,– Schulden aufgehäuft hatte. Daraufhin kamen der Sparkasse Zweifel an der Geeignetheit der 25jähringen Auszubildenden in spe für den Beruf der Bankkauffrau und kündigte das Ausbildungsverhältnis.

Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011 – 6 Sa 909/11 – befand (HHo/02.2012).