Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2012
Azubi: Kündigung vor Ausbildungsbeginn wegen Schulden
Ein Kreditinstitut hatte bereits vor Ausbildungsbeginn erfahren, dass die – künftige – Auszubildende rund € 12.800,– Schulden aufgehäuft hatte. Daraufhin kamen der Sparkasse Zweifel an der Geeignetheit der 25jähringen Auszubildenden in spe für den Beruf der Bankkauffrau und kündigte das Ausbildungsverhältnis.
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011 – 6 Sa 909/11 – befand (HHo/02.2012).
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