Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2022
Azubi meldet sich krank, schwänzt Prüfung und gesundet plötzlich – fristlose Kündigung
Ein 24jähriger Azubi, der sich zum Sport- und Gesundheitstrainer ausbilden lassen wollte, war bei einer schulischen Prüfung durchgefallen. Eine Nachholprüfung war zum 05. und 06.10.2021 angesetzt. Am 06.10.2021 erschien der Azubi im Fitnessstudio des Ausbilders und legte eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum vom 05. bis 07.10.2021 vor, absolvierte an diesem Tag aber ein intensives Krafttraining. An der Nachholprüfung in der Berufsschule nahm er nicht teil. Daraufhin kündigte der Ausbilder fristlos. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Siegburg mit Urteil vom 17.03.2022 – 5 Ca 1849/21 – entschied. Ein Azubi, ließ sich krankschreiben lässt, um eine Prüfung zu schwänzen, begehe eine ganz erhebliche Pflichtverletzung. (HHo/06.2022)
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