Aktuelles Arbeitsrecht März 2023
Befristung nach Leiharbeit zulässig?
Eine in der Produktion eines Automobilzulieferers tätige Arbeitnehmerin war dort zunächst als Leiharbeitnehmerin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und im Anschluss befristet direkt beim Zulieferer. Gegen die Befristung wehrt sie sich beim Arbeitsgericht und macht u. a. geltend, durch die Anschlussbefristungen an ein Leiharbeitsverhältnis umgehe der Arbeitgeber die neuere gesetzliche Regelung, nach der die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht überschritten werden dürfe. Beim Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.02.2021 – 5 Sa 396/20 – hatte sie mit ihren Einwänden keinen Erfolg. Der Arbeitgeber habe sich mit seinen Maßnahmen im Rahmen geltenden Rechts bewegt. Für eine rechtsmissbräuchliche Anschlussbefristung fehle es an jeglichen Anhaltspunkten. (HHo/03.2023)
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