Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2019
Befristung um 1 Tag überschritten – unbefristetes Arbeitsverhältnis!
Auch wenn das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses nur um einen Tag überschritten wird, führt dies – in der Regel zur Freude des Arbeitnehmers – zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, so entschieden vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 09.04.2019 – 3 Sa 1126/18 -. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, dessen Arbeitsverhältnis zunächst ab dem 05.09.2016 auf sechs Monate befristet war. Allerdings reiste der Kläger bereits am 04.09.2016 zu einer von der Beklagten anberaumten Schulung an. Später wurde das befristete Arbeitsverhältnis verlängert bis zum 04.09.2018. Eine unbefristete Stelle bot der beklagte Arbeitgeber von sich aus nicht an. Zum Verhängnis wurde dem Arbeitgeber, dass er dem Rechtsanwalt die Reise- und Übernachtungskosten vom 04.09.2106 auf den 05.09.2019 erstattet hatte, woraus das Gericht „Arbeitszeit“ ableitete. Damit war die 2-jährige Höchstdauer der Befristung überschritten und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. (HHo/10.2019)
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