Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2023

Berechnung von Tantiemen bei unterjährigem Ausscheiden

Ein Angestellter hatte nach seinem Arbeitsvertrag Anspruch auf eine variable Vergütung pro Geschäftsjahr. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres am 31.07.2021 stritt er mit seinem Arbeitgeber darüber, ob er Zahlung des vollen Jahresbetrags verlangen könne, oder, wie der Arbeitgeber meinte, nur anteilig bis zu seinem Ausscheiden. Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte am 07.07.2022 – 6 Sa 112/22 -, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Tantieme hier um 5/12 zu kürzen sei, da für fünf Monate im Bezugsjahr keine Arbeitsleistung erbracht worden sei bzw. im gleichen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis nicht mehr bestanden habe. (HHo/02.2023)