Aktuelles Arbeitsrecht April 2018
Besuch im Dschungelcamp
Mit dem Besuch einer Lehrerin im „Dschungelcamp“ hatte sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 09.03.2018 – 3 ZD 10/17 – zu befassen. Die Lehrerin hatte ihre Tochter nach Australien zu der Fernsehshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ begleitet, nachdem ihr Antrag auf Sonderurlaub vom Schuldienst zuvor abschlägig beschieden worden war. Daraufhin besorgte sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Volksmund auch „gelber Urlaubsschein“ genannt, und reiste trotz ihrer angeblichen Arbeitsunfähigkeit mit ihrer Tochter ins „Dschungelcamp“. Wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Dienstherr betreibt die Dienstenthebung der Lehrerin. Gegen die vorläufige Entbindung wehrt sie sich beim Oberverwaltungsgericht, jedoch ohne Erfolg: Die planvolle und berechnende Vorgehensweise der Lehrerin bei der Erwirkung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses und die fehlende Einsicht in ihr Fehlverhalten böten keine Gewähr dafür, dass sie künftig ihren Dienstpflichten als Beamtin Priorität gegenüber ihren privaten Belangen einräume. (HHo/04.2018)
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