Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2016

Betriebliche Altersversorgung – Verzinsung von Versorgungskapital

Ein ehemaliger Arbeitnehmer hatte gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf ein in Raten zu zahlendes Versorgungskapital im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Als Grundlage für die Verzinsung sah eine mit dem Betriebsrat vereinbarte Auszahlungsrichtlinie die Orientierung an der Rendite für Nullkuponanleihen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vor. Dementsprechend legte der Arbeitgeber für das Versorgungskapital von ca. € 360.000 den Zinssatz auf 0,87% fest. Der Arbeitnehmer verlangte eine Verzinsung mit 3,55% pro Jahr. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.08.2016 – 3 AZR 272/15 – entschied. Es hielt die vom Arbeitgeber festgesetzte Verzinsung nicht für unbillig.(HHo/10.2016)