Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2014

Betriebliche Altersversorgung: Widerruf einer Versorgungszusage

Mit dem teilweisen Widerruf einer einem leitenden Mitarbeiter erteilten Versorgungszusage wegen schwerer Pflichtverletzungen hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.11.2013 – 3 AZR 274/12 – zu beschäftigen. Der Mitarbeiter hatte als Leiter der Rechtsabteilung über mehrere Jahre Schmiergelder entgegengenommen. Allerdings erfolgten die Schmiergeldzahlungen in einem Zeitraum, nachdem der Mitarbeiter bereits eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben hatte. Das Bundesarbeitsgericht hielt daher den Einwand des Arbeitgebers, das Verlangen auf vollständige Zahlung der Betriebsrente sei rechtsmissbräuchlich, nicht für gerechtfertigt. (HHo/08.2014)