Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2023
Betriebs-/Personalrat: Webinar statt Dienstreise?
Zwei Mitarbeiter in der Personalvertretung einer Fluggesellschaft hatten ein Fortbildungs-Seminar in Präsenz gebucht und an dieser teilgenommen. Der Arbeitgeber verweigerte u. a. die Erstattung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten u. a. mit dem Argument, die Mitarbeiter hätten statt der Anreise zu einer Präsenzveranstaltung kostengünstig per Webinar an der Fortbildung teilnehmen können. Mit seinem Einwand hatte der Arbeitgeber beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.2022 – 8 TaBV 59/21 – keinen Erfolg. Eine Personalvertretung müsse sich nicht auf ein Webinar anstelle einer Präsenzveranstaltung verweisen lassen. Diese habe vielmehr bei der Seminarauswahl einen Beurteilungsspielraum, wobei sie allerdings die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen habe. Eine Grenzüberschreitung konnte das Landesarbeitsgericht vorliegend offenbar nicht erkennen. (HHo/01.2023)
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