Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2021

Betriebsrat – Anspruch auf Videokonferenz-Technik

Auch ein Betriebsrat hat Anspruch auf Teilhabe am technischen Fortschritt, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg per einstweiliger Verfügung am 14.04.2021 – 15 TaBVGa 401/21 – entschied. Es handele sich um erforderliche Informationstechnik, die dem Betriebsrat die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermögliche, was insbesondere vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen einleuchtet. (HHo/06.2021)