Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2012

Betriebsrat: Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder?

Befindet sich ein ordentliches Betriebsratsmitglied im Urlaub, genießt das Ersatzmitglied grundsätzlich bereits mit Urlaubsbeginn Sonderkündigungsschutz.

Dazu ist weder die Kenntnis des Vertretungsfalls noch gar die tatsächliche Ausübung von Betriebsratstätigkeiten während der Ersatzmitgliedschaft erforderlich. Es genügt die Möglichkeit, dass dem Ersatzmitglied Betriebsratsaufgaben zufallen könnten, Bundesarbeitsgericht vom 08.09.2011 – 2 AZR 388/10 – (HHo/03.2012).