Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2022
Betriebsrat neu gegründet – Zu spät für Sozialplan!
Ein Arbeitgeber unterhielt zwei Betriebsstätten mit insgesamt 25 Arbeitnehmern. Am 22.06.2018 informierte er die Arbeitnehmer, dass er den Betrieb zum 31.08.2018 stilllege und kündigte kurz darauf die meisten Arbeitsverhältnisse. Am 20.07.2018 wurde ein Betriebsrat gewählt, der den Arbeitgeber aufforderte, Sozialplanverhandlungen aufzunehmen, was dieser verweigerte. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 08.02.2022 – 1 ABR 2/21 – befand. Ein Betriebsrat, der in einem bislang betriebsratslosen Betrieb gewählt wird, nachdem der Arbeitgeber begonnen habe, eine Betriebsänderung – hier: Betriebsstilllegung – durchzuführen, könne nicht verlangen, dass ein Sozialplan aufgestellt wird. (HHo/07.2022)
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