Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2021
Betriebsrat verbreitet 150 MB Unternehmensdaten – aufgelöst!
Die „Schützenhilfe“, die ein Betriebsrat einer Vielzahl von Arbeitnehmern, denen im Zusammenhang mit einer Betriebsschließung gekündigt worden war, zukommen ließ, kam ihn teuer zu stehen: Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.01.2020 – 2 BV 5/19 – wurde der Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner Pflichten aufgelöst. Nach Ausspruch der Kündigung hatte der Betriebsrat den Bevollmächtigten – Gewerkschaften und Rechtsanwälten – einen elektronischen Ordner in der Größenordnung von 150 MB mit vertraulichen Unterlagen des Unternehmens zukommen lassen, der u. a. Auszüge aus dem persönlichen Outlook-Kalender des Vize-Präsidenten des Unternehmens enthielt sowie eine Liste aller Arbeitnehmer nach Namen, Tätigkeit, Entgeltgruppe und Gesundheitsdaten. Das Gericht erkannte in dem Verhalten des Betriebsrats einen massiven Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, die Missachtung der Vertraulichkeit persönlicher Informationen durch Weitergabe an Dritte, die Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen sowie eine gravierende Verletzung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. (HHo/01.2021)
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