Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2019

Betriebsratstätigkeit im Arbeitszeugnis

Mit der Frage, ob eine Betriebsratstätigkeit in das Arbeitszeugnis gehört, befasste sich das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einer Entscheidung vom 11.10.2018 – 5 Sa 100/18 -. Das Gericht meinte, die ehrenamtliche Tätigkeit als Betriebsrat sei nur dann in das Arbeitszeugnis aufzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünsche. Die Arbeitsleistung sei andererseits auch dann zu bewerten, wenn ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied in den letzten drei Jahren eines 16-jährigen Arbeitsverhältnisses fast ausschließlich Betriebsratstätigkeiten ausgeübt habe. (HHo/08.2019)