Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2022
Betriebsratsvorsitzender fälscht Unterlagen – fristlose Kündigung
Der Arbeitgeber wirft einem Arbeitnehmer, der auch Betriebsratsvorsitzender ist, interne Protokolle von Betriebsratssitzungen gefälscht, E-Mails verändert, aus dem Betriebsratspostfach entfernt und unterdrückt zu haben, um einem weiteren Betriebsratsmitglied, das unter dem Verdacht eines Lohnbetrugs stand, zu helfen. Der Betriebsratsvorsitzende verteidigte sich damit, er habe die Eingriffe in die Dokumente rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. Damit fand er vor dem Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 01.12.2021 – 2 Ca 106/21 – kein Gehör. Dadurch, dass er Daten gezielt und über einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei auf Seiten des Arbeitgebers ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. (HHo/02.2022)
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