Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2016
Betriebsrente für Minijobber?
Das Landesarbeitsgericht München hat am 13.01.2016 – 10 Sa 544/15 – entschieden, dass Minijobber durch eine Versorgungsordnung nicht generell vom Zugang zu einer Betriebsrente ausgeschlossen werden dürfen, was vorliegend – ausgerechnet – eine Versorgungsordnung der Gewerkschaft ver.di vorsah. Das Gericht erkannte darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten.(HHo/05.2016)
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