Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2017

Betriebsrente nur für Ehefrau bei Zusage?

Mit einer für Betriebspensionäre interessanten Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21.02.2017 – 3 AZR 297/15 – zu befassen: Kann nur die Ehefrau, die zur Zeit der Betriebsrentenzusage mit dem Betriebsrentner verheiratet war, Witwenrente verlangen? Was gilt, wenn etwa nach Scheidung für die später geheiratete Ehefrau? Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts versucht allen Interessen gerecht zu werden. Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der lediglich die Ehefrau die Hinterbliebenenversorgung erhalten soll, mit der die Ehe zum Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage besteht, enthalte eine unangemessene Benachteiligung. Es sei kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers anzuerkennen, während des Arbeitsverhältnisses auf einen rein zufällig gewählten Zeitpunkt des Bestehens der Ehe abzustellen. Allerdings räumte das Gericht hier dem Arbeitgeber wegen der sehr alten, seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen in der Versorgungsordnung ausnahmsweise Bestandsschutz ein.  (HHo/07.2017)