Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2024

Bewerber mit Google recherchiert – Entschädigung?

Ein Anwalt, der schon mehrfach durch Klagen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgefallen war, bewarb sich auf eine befristete Stelle als Volljurist bei einer Universität. Diese Position sollte in der Rechtsabteilung (Justiziariat) der Universität angesiedelt sein und beinhaltete unter anderem das Führen von Gerichtsverfahren. Die Universität führte eine Google-Recherche über den Anwalt durch und stieß dabei auf Informationen über eine strafrechtliche Verurteilung des Anwalts wegen Betrugs, die noch nicht rechtskräftig war. Diese Information war auch in einem Wikipedia-Eintrag über den Anwalt zu finden. Aufgrund dieser Entdeckung entschied die Universität, den Anwalt nicht einzustellen, ohne ihn jedoch darüber zu informieren, dass die Ablehnung auf den Ergebnissen der Google-Recherche beruhte. Der Anwalt verlangte daraufhin eine Entschädigung, weil er nicht über die Verarbeitung dieser Daten informiert worden war, wie es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlange. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 10.04.2024 – 12 Sa 1007/23 -, dass die Universität dem Anwalt eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen muss, weil sie ihn nicht darüber informiert hatte, dass sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine Google-Recherche durchgeführt und dabei seine strafrechtliche Verurteilung berücksichtigt hat. Die Google-Recherche selbst war rechtmäßig, aber die fehlende Information darüber stelle einen Verstoß gegen die DSGVO dar. (HHo 09.2024)