Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2013
Bewerbung: Anreise zum Vorstellungsgespräch mit dem Flugzeug?
Ein IT-Unternehmen aus Düsseldorf suchte per Stellenanzeige eine/n Teamleiter/in für die Abteilung IT- und Kommunikationstechnik. Ein Bewerber aus Hamburg wurde zum Vorstellungsgespräch nach Düsseldorf eingeladen. Er reiste mit dem Flugzeug an, wurde aber nicht eingestellt. Nun machte er u. a. die Kosten für das Flugticket geltend, insgesamt € 429,62. Das IT-Unternehmen erstattete aber nur € 234,–. Zwar muss der – potenzielle – Arbeitgeber dem eingeladenen Bewerber grundsätzlich auch die Fahrtkosten erstatten. Flugkosten gehören dazu aber nur, wenn deren Übernahme zugesagt wurde oder der Bewerber sie wegen der Bedeutung der Stelle die Anreise per Flugzeug für erforderlich halten durfte. Je bedeutender die Stelle, desto eher darf die 1. Wagenklasse oder das Flugzeug benutzt werden. Vorliegend gab es keine entsprechende Erstattungszusage des IT-Unternehmens. Das Arbeitsgericht Düsseldorf – 2 Ca 2404/12 – konnte aber auch nicht feststellen, dass es üblich sei, für eine Abteilungsleiterstelle mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch anzureisen und wies die Erstattungsklage mit Urteil vom 15.05.2012 ab (HHo/11.2012).
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