Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2019
Bewerbung eines Rentners für Küche, Hauswirtschaft und Nähen rechtsmissbräuchlich – keine Entschädigung
Ein Rentner bewarb sich auf eine als für „Fachanleiter Küche / Hauswirtschaft / Nähen“ ausgeschriebene Stelle und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis. Dabei wies er darauf hin, dass er den Ausbildungsbereich „Nähen“ nicht abdecken könne. Zudem benötige er ein vom Arbeitgeber zu stellendes Appartement in Betriebsnähe. Der Arbeitgeber sagte ihm ab, ohne ihn zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu haben. Daraufhin erhob der Rentner beim Arbeitsgericht Bonn eine Entschädigungsklage über € 11.084,58 mit der Begründung, er sei wegen seines Alters diskriminiert worden. Dem folgte das Arbeitsgericht mit seinem Urteil vom 23.10.2019 – 5 Ca 1201/19 – nicht. Der Rentner habe sich in Wirklichkeit nicht beworben, um die Stelle zu erhalten. Ihm sei es ausschließlich um einen Entschädigungsanspruch gegangen. Seine Bewerbung enthalte keinerlei Hinweise auf seine Qualifikation und Motivation. Die Anforderung eines Appartements in Betriebsnähe habe eine Absage heraufbeschwören sollen. (HHo/12.2019)
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