Aktuelles Arbeitsrecht September 2012
Bonuszahlung: Anspruch auf Gleichbehandlung nur bei vergleichbarem Sachverhalt
Die unterschiedliche Behandlung von unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen bei der Bezahlung kann gerechtfertigt sein. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber ein Vergütungssystem mit unterschiedlichen Komponenten und Faktoren einführt und für einzelne Arbeitnehmergruppen zusätzliche Leistungen gewährt, um bestehende erhebliche Vergütungsunterschiede auszugleichen oder abzumildern, wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.10.2011 – 10 AZR 510/10 – entschieden hat (HHo/08.2012).
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