Aktuelles Arbeitsrecht März 2022
Bürostuhl mitgenommen – Erzbistum kündigt fristlos
Das Erzbistums Köln räumte kurz vor Ostern 2020 der Tätigkeit im Homeoffice generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro ein, stellte die dafür notwendige Ausstattung aber nicht kurzfristig zur Verfügung. Daraufhin nahm die Justiziarin ohne Absprache mit dem Arbeitgeber kurzerhand ihren Bürostuhl mit nach Hause. Das veranlasste das Erzbistum zur fristlosen Kündigung. Diese hatte allerdings vor dem angerufenen Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.01.2022 – 16 Ca 4198/21 – keinen Bestand. Zwar handele es sich bei der Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers um eine Pflichtverletzung. In der konkreten Situation rechtfertige diese jedoch keine fristlose Kündigung. (HHo/03.2022)
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