Aktuelles Arbeitsrecht August 2017
Busfahrten als Betriebsrente
Dass Betriebsrenten nicht immer (nur) in Geld zu leisten sind, zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.06.2016 – 6 Sa 173/17 -: In dem entschiedenen Fall wollte ein Nahverkehrsunternehmen die auch Ehegatten von Arbeitnehmern als Betriebsrentenleistung gewährte Freifahrttickets durch eine mit dem Betriebsrat getroffene Vereinbarung abschaffen. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht meint: Eine Betriebsrentenleistung könne nur unter ganz engen Voraussetzungen gekürzt oder gar eingestellt werden. Vorliegend seien diese nicht gegeben; vielmehr genieße der Arbeitnehmer und seine begünstigte Ehefrau Vertrauensschutz. Im Übrigen verstoße der Entzug gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.(HHo/08.2017)
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