Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2020

Corona – 62-Jähriger Lehrer muss Präsenzunterricht erteilen

Ein 62-Jähriger Berufsschullehrer, der Förderunterricht für sozial benachteiligte Schüler erteilt, wollte unter Hinweis auf sein Alter seinem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. Dies wies das Arbeitsgericht Mainz mit Beschluss vom 08.06.2020 zurück. Das Gericht führte aus, dass die Schulen einen Ermessensspielraum hätten, wie sie der Corona-Pandemie begegnen wollten und es nicht Aufgabe der Gerichte sei, vorab über Einzelheiten des Arbeitseinsatzes zu entscheiden. Zudem erteile der Lehrer Einzelunterricht in einem 25 qm großen Raum, wo die erforderlichen Abstände ohne weiteres eingehalten werden könnten. (HHo/07.2020)