Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2023

Corona-Infektion = Arbeitsunfall?

Eine in einem Handwerksbetrieb tätige Büroangestellte verspürte am 16.04.2021 erste Symptome einer Covid 19-Infektion. Zuvor, am 12.04.2021 wurde ein im selben Betrieb beschäftigter Leiharbeitnehmer positiv auf das Covid 19-Virus getestet. Am 19.04.2022 wurde die Büroangestellte per PCR-Test positiv getestet. Sie macht nunmehr geltend, die Infektion sei bei ihr nicht vollständig ausgeheilt und es seien Langzeitfolgen verblieben. Sie begehrte Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall. Beim Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 16.09.2022 – S 1 U 452/22 – hatte sie keinen Erfolg. Das Gericht urteilte, dass eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich als Arbeitsunfall anzuerkennen sein könne. Dafür müsse jedoch nachgewiesen werden, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet habe. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. (HHo/01.2023)