Aktuelles Arbeitsrecht März 2021
Corona – Mitbestimmung des Betriebsrats bei Besucherkonzept?
Die Betreiberin eines Krankenhauses hatte während der Corona-Pandemie ohne Beteiligung des Betriebsrats ein System zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen eingeführt. Das Landesarbeitsgericht Köln befand durch Beschluss vom 22.01.2021 – 9 Ta BV 58/20 -, dass der Betriebsrat an der Aufstellung des Besucherkonzepts zu beteiligen gewesen sei aufgrund des Mitbestimmungsrechts bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz. Wenn sich der Krankenhausbetreiber entscheide, Besuche zuzulassen, treffe ihn im Hinblick auf die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer eine entsprechende Verpflichtung, soweit der Betreiber Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umsetze und nicht aufgrund behördlicher Anordnung handele, da die Empfehlungen einen Gestaltungsspielraum enthielten. (HHo/03.2021)
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