Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2016
Crystal Meth konsumiert – LKW-Fahrer fristlos gekündigt
Ein LKW-Fahrer konsumierte während seiner Freizeit am Wochenende „Crystal Meth“ Am darauffolgenden Montag geriet er mit seinem LKW in eine Polizeikontrolle, die den Drogenkonsum feststellte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht am 20.10.2016 – 6 AZR 471/15 – befand. Die sich durch den Drogenkonsum typischerweise ergebende Gefahrenlagerechtfertige die Kündigung, ganz unabhängig davon, ob die Fahrtüchtigkeit des LKW-Fahrers am Montag noch konkret beeinträchtigt war.(HHo/12.2016)
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