Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2013

Der Lottogewinn, Esel „Joshi“ und ein teurer Vertriebsmanager.

Ein Ehepaar machte vor über 20 Jahren einen immensen Lottogewinn. Jetzt schreibt die Ehefrau Kinderbücher über einen Esel namens „Joshi“. Offenbar sollte ein „Vertriebsmanager“ die Verbreitung des Werks befördern. Jedenfalls unterzeichnete das Ehepaar am 11.09.2011 einen Arbeitsvertrag, wonach der „Vertriebsmanager“ u. a. zu folgenden Bedingungen tätig werden sollte:

  • Festanstellung für 2 Jahre mit Verlängerungsoption
  • Unkündbarkeit vor Dienstantritt und Wegfall der Probezeit
  • Monatsgehalt € 20.000 bei 13 Monatsgehältern zzgl. Gewinnbeteiligung am Projekt „Joshi“
  • Bei vorzeitiger Aufhebung des Arbeitsvertrags – gleich aus welchen Gründen – Abfindung i.H.v. € 250.000.

Allem Anschein nach stellte sich kurz darauf die „Vertragsreue“ ein: die Eheleute fochten den Arbeitsvertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an und kündigten vorsorglich fristlos und fristgerecht. Der „Vertriebsmanager“ habe ihnen wahrheitswidrig vorgespiegelt, Kontakte zu Verlagen und Showstars zu haben. Dagegen klagte der „Vertriebsmanager“; außerdem forderte er € 355.000. Das Arbeitsgericht Neumünster erkannte in seinem Urteil vom 21.01.2013 – 3 Ca 1359 b/12 – jedenfalls weder Gründe für eine Anfechtung noch für eine Kündigung. Über die Forderung konnte noch nicht abschließend entschieden werden (HHo/04.2013).