Aktuelles Arbeitsrecht November 2019
Dienstliche Beurteilung durch Konkurrentin um Beförderungsstelle
Die Sachbearbeiterin einer Behörde wollte Teamleiterin werden. Unglücklicherweise wollte das auch ihre Vorgesetzte, die auch für die dienstliche Beurteilung der Sachbearbeiterin zuständig war. Neben der Sachbearbeiterin gab es 12 weitere Bewerber, die allesamt mit der Gesamtnote „B“ beurteilt waren, während die Sachbearbeiterin die Note „C“ erhielt. Das wollte sie sich nicht gefallen lassen und klagte auf Entfernung der Beurteilung aus der Personalakte. Beim Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 18.09.2019 – 3 Ca 985/19 – hatte sie Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Beurteilung durch einen unmittelbaren Mitbewerber einen schweren Verfahrensfehler dar. Wer sich selbst um eine Stelle beworben hat, möchte die Stelle auch haben und gerade nicht, dass seine Mitbewerber den Zuschlag erhalten. (HHo/11.2019)
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