Aktuelles Arbeitsrecht März 2020
Diesel-Chefentwickler von VW gekündigt – Kündigungsschutzklage erfolgreich
VW warf dem Leiter seiner Dieselmotorenentwicklung vor, er habe die Nutzung unerlaubter Abgassoftware und deren Weiterentwicklung in den USA trotz frühzeitiger Kenntnis ab dem Jahr 2011 nicht unterbunden, die Implementierung der Software in eine neue Motorengeneration angeordnet und zur Verschleierung der Probleme gegenüber den US-Umweltbehörden beigetragen und kündigte deshalb fristlos, vorsorglich auch ordentlich fristgerecht. Die Klage des Chefentwicklers hatte beim Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020 – 8 Ca 334/18 – Erfolg. Offenbar waren für das Gericht die dem Chefentwickler gemachten Vorwürfe überhaupt nicht maßgebend, da die Kündigungen bereits unwirksam seien, weil zuvor der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. (HHo/03.2020)
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