Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2014

Diskriminierung einer Mutter

Ein Vermerk im Lebenslauf in den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen einer Bewerberin kam das ausschreibende Unternehmen teuer zu stehen. Er lautete: „Verheiratet, ein Kind; 7 Jahre alt!“. Das Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2013 – 11 Sa 335/13 – erkannte darin ein Problem des Unternehmens hinsichtlich der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit und damit eine mittelbare Diskriminierung der Bewerberin wegen ihres weiblichen Geschlechts. Das Unternehmen muss jetzt € 3.000,- an diese zahlen (HHo/12.2013).