Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2014

Diskriminierung wegen Körpergröße

Eine junge Frau, 161,5 cm groß, hatte sich für eine Ausbildung zur Pilotin beworben. Unter Berufung auf einen Tarifvertrag, der für Pilot/inn/en eine Körpergröße zwischen 165 und 198 cm vorsieht, lehnte das Luftfahrtunternehmen die Bewerbung ab. Darauf klagte die abgelehnte Bewerberin. Das zur Entscheidung berufene Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.11.2013 – 15 Ca 3879/13 – erkannte eine mittelbare Diskriminierung durch die Tarifvorschrift, weil sie weitaus mehr Frauen (> 40%) als Männer (4%) von der Ausbildung ausschließe, zudem bei anderen Luftfahrtunternehmen eine Körpergröße von 160 cm für ausreichend gehalten werde. Die Klage wies es trotzdem ab, weil das Unternehmen sich an den Tarifvertrag gehalten habe und ihm deshalb weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne (HHo/12.2013).