Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2014
„Dr.-Titel“ weg – fristlose Kündigung
Ein Diplom-Kaufmann war bei einem Maschinenbauunternehmen seit 2008 als „Leiter Steuern“ beschäftigt. Bei seiner Einstellung hatte er eine Promotionsurkunde aus dem Jahre 2005 einer privaten Universität aus den USA vorgelegt. Aufgrund einer anonymen Anzeige untersagte ihm das zuständige Landesministerium die weitere Führung des Titels. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos und focht zudem das Arbeitsverhältnis an. Die dagegen erhobene Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf war erfolgreich. Zum einen sei nicht bewiesen, dass der Arbeitnehmer arglistig gehandelt habe, zum anderen auch nicht, dass der Dr.-Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei. Im Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 2 Sa 950/13 – verglichen sich die Parteien: Das Arbeitsverhältnis des Diplom-Kaufmanns endet im November 2014, bis dahin wird er bei vollem Gehalt freigestellt und erhält zudem € 600,– extra im Monat als Ersatz für den entzogenen Dienstwagen sowie einen Bonus von € 50.000,–. Last not least erhält er auch ein gutes Arbeitszeugnis (HHo/12.2013).
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