Aktuelles Arbeitsrecht März 2019
Drittes Elternzeitjahr ohne Genehmigung des Arbeitgebers
Ein Arbeitnehmer beantragte Elternzeit für zwei Jahre ab Geburt des Kindes. Nach der Geburt stellte er einen weiteren Antrag auf Elternzeit für ein weiteres Jahr, was der Arbeitgeber ablehnte. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 20.09.2018 – 21 Sa 390/18 – entschied. Der Arbeitgeber war wohl der Meinung, dass innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sei. Das Landesarbeitsgericht folgte dem zwar nicht, hat aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, das sich bisher nicht mit dieser Rechtsfrage befasst hat. (HHo/03.2019)
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