Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2016
€ 10.225,– Monatsgehalt ohne Arbeit an Ex
Eine Ex verlangte von ihrem ehemaligen Lebensgefährten € 65.000,– rückständiges Gehalt. Sie hatte mit diesem einen „Arbeitsvertrag“ geschlossen, nachdem ihr jeden Monat € 10.225,– ohne jegliche Arbeitsleistung gezahlt werden sollten. Dies funktionierte auch über rund 10 Jahre. Als der ehemalige Lebensgefährte jedoch seine neue Freundin geheiratet hatte, stellte er die Zahlungen ein. Die Klage der Ex auf rückständiges „Gehalt“ hatte beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg: Mit Beschluss vom 22.02.2016 – 15 Ta 123/16 – erklärte es die Zahlungen als Schenkungen und sich selbst als nicht zur Entscheidung berufen. Es verwies den Rechtsstreit an das Landgericht Berlin. (HHo/07.2016)
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