Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2019

E-Mails zu Unrecht durchforstet – fristlose Kündigung unwirksam

Einem Arbeitgeber war zugetragen worden, dass sich ein Mitarbeiter geschäftsschädigend über das Unternehmen geäußert habe. Daraufhin durchsuchte er das an sich passwortgeschützte E-Mail-Postfach des Mitarbeiters, in dem sich tatsächlich E-Mails mit abwertenden Äußerungen über das Unternehmen und ihren Geschäftsführer fanden, woraufhin der Arbeitgeber fristlos kündigte. In der IT-Sicherheitsrichtlinie des Unternehmens heißt es u. a. „… Betriebliche Gründe können erfordern, dass die persönliche E-Mail-Box durch Anordnung eines Vorgesetzten eingesehen werden muss“. Das hessische Landesarbeitsgericht, das über die Klage des Arbeitnehmers zu entscheiden hatte, kam mit Urteil vom 21.09.2018 – 10 Sa 601/18 – zu dem Ergebnis, dass die im E-Mail-Postfach gefunden abwertenden Äußerungen im Prozess nicht verwertet werden dürfen, weil der Arbeitgeber nicht befugt gewesen sei, auf einen vagen Verdacht hin den privaten E-Mail-Verkehr über einen Zeitraum von einem Jahr auszulesen und zu auszuwerten. (HHo/03.2019)