Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2020

E-Zigarette explodiert in Hosentasche – Arbeitsunfall?

Eine mit der Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers befasste Arbeitnehmerin nutzte ein E-Zigaretten-Gerät und führte einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit. Nach dem Aufschließen der Filiale steckte sie den Dienstschlüssel zu dem Ersatzakku in ihrer Hosentasche und machte sich auf den Weg, Müll in einen Container auf dem Firmenhof zu entsorgen. Durch den Kontakt des Akkus mit dem Dienstschlüssel aus Metall entstand ein Kurzschluss, wobei sich der Akku stark erhitzte, explodierte und die Hose der Arbeitnehmerin in Brand setzte. Die Arbeitnehmerin begehrte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall, was diese ablehnte. Auch mit ihrer Klage hatte die Arbeitnehmerin bei Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2019 – S 9 KR 589/19 – keinen Erfolg. Das Mitführen des E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus sei nicht betrieblich veranlasst gewesen, sondern dem persönlichen / privaten Verantwortungsbereich der Arbeitnehmerin zuzuordnen. (HHo/04.2020)