Aktuelles Arbeitsrecht November 2021
Einführung von Microsoft Office 365 – Bestimmt der Betriebsrat mit?
Ein Betriebsrat stritt sich mit dem Unternehmer darüber, ob die Einführung von Microsoft Office 365, Bestandteil der digitalen Grundausstattung des Unternehmens, mitbestimmungspflichtig sei. Das Landesarbeitsgericht Köln gab in seiner Entscheidung vom 21.05.2021 – 9 TaBV 28/20 – dem Betriebsrat recht. Es handele sich bei Microsoft Office 365 um eine technische Einrichtung, die objektiv zur Überwachung der Anwender geeignet und damit als technische Einrichtung, die dazu bestimmt sei, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitbestimmungspflichtig sei. Bei der Verwendung der verschiedenen Module von Microsoft Office 365 werde das Nutzungsverhalten, insbesondere die Nutzungszeit, erfasst und Nutzungsanalysen erstellt. (HHo/11.2021)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht