Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2024
Eishockey-Spieler vom Training suspendiert
Ein professioneller Eishockeyspieler wurde von seinem Verein vom Training und Spielbetrieb ausgeschlossen. Der Spieler war damit nicht einverstanden und klagte auf Wiedereingliederung in das Training sowie auf Fortzahlung seines Gehalts. Der Verein argumentierte, dass die Suspendierung aufgrund disziplinarischer Gründe notwendig gewesen sei und dass die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Spieler erfüllt würden, da er weiterhin sein Gehalt erhalte. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 29.02.2024 – 8 AZR 359/22 – zugunsten des Spielers. Die Suspendierung vom Training und Spielbetrieb stelle eine schwerwiegende Maßnahme dar, die nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sei. Ein Arbeitgeber im Profisport könne einen Spieler nicht ohne gewichtige Gründe vom Training und Spielbetrieb ausschließen. Training und aktive Teilnahme am Spielbetrieb seien wesentlich für einen professionellen Eishockeyspieler, um seine beruflichen Perspektiven zu erhalten. Der Verein habe die Suspendierung nicht ausreichend begründet. Der Spieler sei daher wieder in das Training und den Spielbetrieb zu integrieren. Dem Spieler sei Zugang zu allen relevanten Trainingseinrichtungen zu gewähren und ihm sei die Möglichkeit zu geben, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. (HHo/06.2024)
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