Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2021

Entgeltdiskriminierung: Wie wird das Vergleichsentgelt festgestellt?

Eine Abteilungsleiterin verlangte von ihrem Arbeitgeber Auskunft über die Vergleichsentgelte ihrer männlichen Kollegen. Der Arbeitgeber informierte sie über das statistisch errechnete sog. „Median-Entgelt“ (50% der Entgelte liegen höher, 50% niedriger) der Kollegen, worin die Abteilungsleiterin eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts erkannte. In letzter Instanz hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage zu befassen, ob sich aus dem vom Arbeitgeber mitgeteilten „Median-Entgelt“ ein Indiz für eine geschlechtsbezogene Entgeltdifferenz ergibt. Mit Urteil vom 21.01.2021 – 8 AZR 488/19 – bejahte es eine Indizwirkung, weshalb nunmehr der Arbeitgeber eine geschlechtsbezogene Diskriminierung zu widerlegen habe. (HHo/11.2021)