Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2024
Entschädigung für nicht eingestellten männlichen Bewerber auf Stelle als Sekretärin?
Ein 30-jähriger gelernter Industriekaufmann bewarb sich bei mehreren Unternehmen auf Stellenausschreibungen als „Sekretärin“. Nach regelmäßiger Ablehnung führte er gegen die Unternehmen Entschädigungsprozesse aufgrund Benachteiligung wegen des Geschlechts. Anfang 2021 schrieb er erneut eine entsprechende Bewerbung, bei der er seine Erfahrungen mit ablehnenden Entscheidungen diverser Arbeitsgerichte verwertete, um sein Entschädigungsverlangen zu befördern. Auch in dem in der Folge vom Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.12.2023 – 6 Sa 896/23 – entschiedenen Fall ging es um eine Bewerbung als „Sekretärin“, die das Unternehmen zurückwies, da es ausschließlich eine Dame suche. Dennoch hatte die Klage des Industriekaufmanns keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hielt die diese für rechtsmissbräuchlich. Der Industriekaufmann gehe systematisch und zielgerichtet vor, um sich einen Gewinn durch Entschädigungsansprüche „zu erarbeiten“, obwohl er gar kein Interesse and der von dem Unternehmen ausgeschriebenen Stelle gehabt habe. (HHo/05.2024)
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