Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2013

Erstattung von € 14,36 für Schulbuch – Schulbehörden stellen sich quer

Eine Schule stellte seinem Lehrer für Mathematik ein für den Unterricht benötigtes Schulbuch nicht zur Verfügung, worauf er es sich selbst kaufte. Er verlangte Erstattung des Kaufpreises von € 14,36 gegen Übereignung des Lehrbuchs. Die Schulbehörde lehnte ab und verwies den Lehrer an die Gemeinde oder auf die Geltendmachung der Kosten im Rahmen der Steuererklärung. Die Angelegenheit ging durch die Instanzen. Das BAG entschied mit Urteil vom 12.03.2013 – 9 AZR 455/11 -: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Aufwendungen zu ersetzen, die dieser in Bezug auf die Arbeitsausführung gemacht hat, wenn diese nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der Arbeitnehmer sie für notwendig halten durfte. Das war hier der Fall, die Schulbehörde muss zahlten (HHo/05.2013).