Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2018

Facebook-Account: Anspruch des Arbeitgebers auf Übertragung?

Ein Arbeitnehmer registrierte einen Facebook-Account, den er mit der Webseite seines Arbeitgebers verlinkte. Als das Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitgeber die Zugangsdaten zur Facebook-Seite heraus, weil die Webseite während der angestellten Tätigkeit des Arbeitnehmers erstellt worden sei, was der Arbeitnehmer bestritt. Eine Regelung zum Umgang mit dem Facebook-Account gab es nicht. Das Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018 – 31 C 212/17 – meinte zum einen, die Arbeitsgerichte seien hier zur Entscheidung berufen, zum anderen hätten die Parteien in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass „sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung … erledigt .. seien …“. (HHo/04.2018)