Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2015

Fahrzeit als Arbeitszeit

In einem vom Europäischen Gerichtshof am 10.09.2015 – C-166/14 – entschiedenen Fall mussten die Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens täglich von ihrem Wohnort zu verschiedenen Kundenstandorten fahren. Einen festen Arbeitsort gibt es nicht. Der Arbeitgeber rechnete die täglichen Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit ab. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Zeit, die die Arbeitnehmer für die Fahrten zu Beginn und am Ende des Tages aufwenden, Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ist. (HHo/11.2015)